DFB-Sportgericht

Zwei Pokalspiele Sperre und Geldstrafe für Paderborns Curda

30.10.2026
Nach seinem Platzverweis vom DFB-Sportgericht gesperrt: Paderborns Laurin Curda (l.) Foto: dpa/picture alliance

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Laurin Curda von Bundesligist SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Curda war in der ersten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen den VfB Stuttgart am 28. Oktober 2026 von Schiedsrichter Florian Badstübner des Feldes verwiesen worden.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb