DFB-Sportgericht
Zwei Pokalspiele Sperre für Heidenheims Siersleben

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tim Siersleben vom Bundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Siersleben war in der 44. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den Hamburger SV am 28. Oktober 2025 von Schiedsrichter Benjamin Brand des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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