DFB-Sportgericht

Zwei Pokalspiele Sperre für Heidenheims Siersleben

29.10.2025
Sieht gegen den HSV in der 44. Minute die Rote Karte: Heidenheims Siersleben Foto: Getty Images

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tim Siersleben vom Bundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Siersleben war in der 44. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den Hamburger SV am 28. Oktober 2025 von Schiedsrichter Benjamin Brand des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb