DFB-Sportgericht
Zwei Pokalspiele Sperre für Dynamos Dadashov

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rufat Dadashov vom Regionalligisten BFC Dynamo im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Dadashov war in der 103. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den VfL Bochum am 16. August 2025 von Schiedsrichter Felix Wagner des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zwei Pokalspiele Sperre für Oellers von BFC Dynamo
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Larry Nana Oellers vom Regionalligisten BFC Dynamo im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Oellers war in der 80. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den VfL Bochum am 16. August 2025 von Schiedsrichter Felix Wagner des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

238.600 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 238.600 Euro belegt.

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.