DER DFB
Zusammensetzung der AG Regionalliga-Reform geklärt

Die Konferenz der Regional- und Landesverbandspräsidenten hat sich im Rahmen ihrer heutigen Sitzung auf die Zusammensetzung der AG Regionalliga-Reform verständigt. Der Arbeitsgruppe sollen angehören:
- Jeweils 1 Vereinsvertreter aus jeder Regionalliga-Staffel (insgesamt 5)
- Jeweils 1 Verbandsvertreter aus jeder Regionalliga-Staffel (insgesamt 5)
- 1 Vertreter des DFB
- 1 Vertreter der DFL
- 1 neutrale Person als Vorsitz
Die Festlegung durch die Konferenz erfolgte im Rahmen der mit allen Beteiligten abgestimmten Frist und unter Einbeziehung des Vorschlags der Initiative "Aufstiegsreform 2025". Im Unterschied dazu wurde entschieden, dass jeweils nur ein Vereins- und Verbandsvertreter aus jeder Staffel in die AG entsendet wird (statt 3 pro Staffel), um das Gremium möglichst arbeitsfähig und effizient zu gestalten.
Änderung der Aufstiegsregelung
Im nächsten Schritt sollen alle beteiligten Gruppen bis zum 15. Oktober ihre Mitglieder für die AG namentlich benennen. Die erste, konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe soll noch in diesem Jahr stattfinden. In diesem Rahmen sollen gemeinsam die Leitplanken der Zusammenarbeit festgelegt und der Vorsitz zur Moderation des Prozesses bestimmt werden. Die AG Regionalliga-Reform soll sich mit einer Änderung der Aufstiegsregelung in der 4. Liga beschäftigen.
Der Sprecher der bundesweiten Initiative "Aufstiegsreform 2025", der Klubs von der Bundesliga bis zur Oberliga angehören, ist vom DFB über die Entscheidung der Präsidentenkonferenz direkt in Kenntnis gesetzt worden.
Wie schon mehrfach kommuniziert, steht die AG Regionalliga-Reform in keinem Zusammenhang mit dem anstehenden DFB-Bundestag 2025 am 7. November. Ihre Arbeit erfolgt unabhängig davon und ist zeitlich nicht an den 7. November gebunden.
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Autor: dfb

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