DFB-Sportgericht
Vier Pokalspiele Sperre für Regensburgs Bulic

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rasim Bulic vom Zweitligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Bulic war in der 63. Minute des DFB-Pokalspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 29. Oktober 2024 von Schiedsrichter Tom Bauer des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zwei Pokalspiele Sperre für Frankfurts Theate
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Arthur Theate vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Theate war in der 15. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 30. Oktober 2024 von Schiedsrichter Dr. Matthias Jöllenbeck des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Mannheims Boyd zieht Einspruch zurück
Terrence Boyd vom Drittligisten SV Waldhof Mannheim hat seinen Einspruch gegen seine Sperre von zwei Drittligaspielen in der mündlichen Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main zurückgezogen. Damit bleibt das bisherige Strafmaß bestehen.

31.200 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das Sportgericht des DFB belegt Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Braunschweigs Nkoa
Das DFB-Sportgericht belegt Patrick Nkoa von Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.