DFB-Sportgericht
Vier Pokalspiele Sperre für Regensburgs Bulic

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rasim Bulic vom Zweitligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Bulic war in der 63. Minute des DFB-Pokalspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 29. Oktober 2024 von Schiedsrichter Tom Bauer des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zwei Pokalspiele Sperre für Frankfurts Theate
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Arthur Theate vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Theate war in der 15. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 30. Oktober 2024 von Schiedsrichter Dr. Matthias Jöllenbeck des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

8000 Euro Geldstrafe und Auflage für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Schalkes Dzeko
Das DFB-Sportgericht belegt Edin Dzeko vom FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den Kontrollausschuss wegen rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.

Zwei Spiele Sperre für Münchens Jackson
Das Sportgericht des DFB belegt Nicolas Jackson vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.