DFB-Sportgericht
VfL Bochum legt Einspruch gegen Spielwertung ein

Der VfL Bochum hat beim zuständigen Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des am vergangenen Samstag (14. Dezember 2024) ausgetragenen Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin eingelegt. Der Verein bezieht seinen Einspruch darauf, dass Torhüter Patrick Drewes wenige Minuten vor Abpfiff aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen wurde und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte.
Die Partie war nach dem Vorfall und der folgenden längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und anschließend auch beendet worden. Da Bochum zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor.
Das DFB-Sportgericht schreibt jetzt in einem ersten Schritt die Beteiligten an und fordert entsprechende Stellungnahmen ein. Nach Vorliegen und Auswertung der Stellungnahmen wird das Sportgericht über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.
Unabhängig davon hat der DFB-Kontrollausschuss wegen des Feuerzeugwurfs aus dem Zuschauerbereich und der daraus resultierenden Folgen ein Ermittlungsverfahren gegen den 1. FC Union Berlin eingeleitet. Der Verein wird hier ebenfalls zur Stellungnahme angeschrieben.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm

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