DFB-Sportgericht
Verwarnung und Geldstrafe für Bremens Desic

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Medina Desic vom Frauen-Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Verwarnung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.
Desic hatte nach dem Bundesligaspiel gegen den Hamburger SV am 11. Oktober 2025 ein Plakat mit einer den HSV verunglimpfenden Zeichnung hochgehalten. Da dem Fehlverhalten kein Platzverweis zugrunde lag, hat der Kontrollausschuss eine Verwarnung sowie eine Geldstrafe statt einer Sperrstrafe beantragt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Hohe Geldstrafen für Union Berlin
Das Sportgericht des DFB belegt den 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 234.500 Euro.

39.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
Das Sportgericht des DFB hat den 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Hoffenheims Burger
Das DFB-Sportgericht belegt Wouter Burger vom Bundesligisten TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.