DFB-Sportgericht
Sportgericht verhandelt Sportstrafsache Rostock mündlich

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag, 17. April 2025, ab 13 Uhr eine anhängige Sportstrafsache gegen Hansa Rostock mündlich. Dabei geht es um die Zuschauervorkommnisse während des Rostocker Drittligaheimspiels gegen Dynamo Dresden am 22. Februar 2025. Geleitet wird die Sitzung am Frankfurter DFB-Campus von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Während der Aufwärmphase vor der Partie schossen Rostocker Zuschauer eine Rakete auf den Rasen, die zwischen den Dresdner Spielern landete. Kurz vor Spielbeginn zündeten Rostocker Anhänger mindestens 83 Rauchkörper, wodurch sich der Anpfiff aufgrund der Rauchentwicklung um eine knappe Minute verzögerte. Während der ersten Halbzeit folgte im Rostocker Zuschauerbereich das Abbrennen von fünf Bengalischen Fackeln und zwei Rauchkörpern.
Gegen Ende der Halbzeitpause beschädigten beziehungsweise zerstörten Dresdner Anhänger zwei der Blocktrennung dienende Sicherheitsscheiben. Fast zeitgleich begann ein gegenseitiger Beschuss zwischen Rostocker und Dresdner Anhängern mit sogenannter Signalstiftmunition.
Auch gegen Dresden Verfahren anhängig
Zunächst schossen Rostocker Anhänger von der Südtribüne zahlreiche Raketen und Signalmunition in Richtung des Dresdner Fanblocks. Nach einiger Zeit erschienen auch auf der Osttribüne Rostocker Zuschauer, zerstörten die dort aufgebaute Sicherheitsplane, gingen durch die entstandene Lücke hindurch und feuerten ebenso Knallkörper in Richtung des sowie in den Dresdner Fanblock. Insgesamt gab mindestens 120 Knallgeräusche beziehungsweise Detonationen. Im Dresdner Block wurden nach vorläufigen Angaben elf Personen verletzt.
Nachdem sich die Lage wieder weitgehend beruhigt hatte, konnte das Spiel mit einer Verzögerung von 27 Minuten fortgesetzt werden. Im Rostocker Fanblock wurden nach dem Schlusspfiff noch drei Bengalische Fackeln und zwei Rauchkörper gezündet.
Wegen der Vorkommnisse ist auch noch ein Ermittlungsverfahren gegen Dynamo Dresden beim DFB-Kontrollausschuss anhängig. Über eine mögliche Bestrafung Dresdens entscheidet das DFB-Sportgericht zu einem späteren Zeitpunkt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm

8000 Euro Geldstrafe und Auflage für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Schalkes Dzeko
Das DFB-Sportgericht belegt Edin Dzeko vom FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den Kontrollausschuss wegen rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.

Zwei Spiele Sperre für Münchens Jackson
Das Sportgericht des DFB belegt Nicolas Jackson vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.