DFB-Sportgericht
Sportgericht gibt Meppens Einspruch statt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Einspruch des SV Meppen gegen die Wertung des am 30. März 2025 ausgetragenen und mit 1:1 beendeten Spiels der 2. Frauen-Bundesliga beim FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren stattgegeben. Das Rechtsorgan wertete das Spiel mit 2:0 Toren für Meppen als gewonnen und mit 0:2 Toren für Bayern München II als verloren.
Meppen hatte seinen Einspruch darauf bezogen, dass Bayern München in der 70. Minute die Spielerin Hanna Wegscheider eingewechselt hatte, obwohl diese nicht auf dem Spielberichtsbogen stand. In der Nachspielzeit der Partie hatte Wegscheider den Treffer zum 1:1-Endstand erzielt.
Das DFB-Sportgericht wertete den Einspruch als begründet, da Hanna Wegscheider nicht im Spielbericht eingetragen und somit auch für dieses Spiel nicht einsatzberechtigt war. Für die Ein- und Auswechslungen seien die Vereine selbst verantwortlich, womit der Einsatz der Spielerin schuldhaft herbeigeführt worden sei. Das sei ein schwerwiegender Fehler gewesen, der auch Einfluss auf das Spielgeschehen und das Endergebnis gehabt habe, weshalb für das Sportgericht nur eine Spielumwertung infrage gekommen sei.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der FC Bayern München fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm

440.250 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht belegt Bundesligist Eintracht Frankfurt wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 440.250 Euro.

Ein Spiel Sperre für Verls Otto
Das DFB-Sportgericht belegt Fynn Otto vom Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Drittligaspiel.

98.325 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.325 Euro.