DFB-Sportgericht
Sportgericht gibt Meppens Einspruch statt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Einspruch des SV Meppen gegen die Wertung des am 30. März 2025 ausgetragenen und mit 1:1 beendeten Spiels der 2. Frauen-Bundesliga beim FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren stattgegeben. Das Rechtsorgan wertete das Spiel mit 2:0 Toren für Meppen als gewonnen und mit 0:2 Toren für Bayern München II als verloren.
Meppen hatte seinen Einspruch darauf bezogen, dass Bayern München in der 70. Minute die Spielerin Hanna Wegscheider eingewechselt hatte, obwohl diese nicht auf dem Spielberichtsbogen stand. In der Nachspielzeit der Partie hatte Wegscheider den Treffer zum 1:1-Endstand erzielt.
Das DFB-Sportgericht wertete den Einspruch als begründet, da Hanna Wegscheider nicht im Spielbericht eingetragen und somit auch für dieses Spiel nicht einsatzberechtigt war. Für die Ein- und Auswechslungen seien die Vereine selbst verantwortlich, womit der Einsatz der Spielerin schuldhaft herbeigeführt worden sei. Das sei ein schwerwiegender Fehler gewesen, der auch Einfluss auf das Spielgeschehen und das Endergebnis gehabt habe, weshalb für das Sportgericht nur eine Spielumwertung infrage gekommen sei.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der FC Bayern München fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm

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