DFB-Sportgericht
Spielumwertung in der 2. Frauen-Bundesliga rechtskräftig

Das Einzelrichterurteil des DFB-Sportgerichts vom 14. April 2025, das die am 30. März 2025 in der 2. Frauen-Bundesliga ausgetragene und mit 1:1 beendete Begegnung beim FC Bayern München II nach Einspruch Meppens mit 2:0 Toren für den SV Meppen als gewonnen und mit 0:2 Toren für Bayern München II als verloren gewertet hat, ist nun rechtskräftig. Der FC Bayern München zog während der heutigen mündlichen Verhandlung des Sportgerichts am DFB-Campus seinen Einspruch gegen das Urteil zurück.
Vorausgegangen war ein Rechtsgespräch. In diesem wies das Sportgericht darauf hin, dass es für seine Entscheidung nicht auf ein Verschulden des FC Bayern München ankäme, sondern einzig auf die geltenden Bestimmungen in den DFB-Ordnungen.
Heinz Müller, der das Einzelrichterurteil gefällt hatte und zudem auch die heutige mündliche Verhandlung des DFB-Sportgerichts leitete, erläutert noch einmal das Urteil: „Die Vereine sind eigenverantwortlich für Ein- und Auswechslungen. Die Münchner Spielerin Hanna Wegscheider, die in der 70. Minute eingewechselt wurde und später dann den 1:1-Ausgleich erzielte, war nicht im Spielbericht eingetragen und somit auch für dieses Spiel nicht einsatzberechtigt. Das war ein gravierender Fehler, der zudem Einfluss auf das Spielgeschehen und das Endergebnis genommen hat.“
Kategorien: DFB-Sportgericht, 2. Frauen-Bundesliga
Autor: mm

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