Prävention und Sicherheit
Präzisierung der Richtlinien für Stadionverbote
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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die DFL Deutsche Fußball Liga haben die Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten überarbeitet und präzisiert. Ziel ist eine bundesweit einheitliche, transparente und faire Anwendung bei gleichzeitiger Beibehaltung der bewährten lokalen Zuständigkeiten bei den Clubs. Auf seiner Sitzung am Sonntag stimmte das DFB-Präsidium der neugefassten Richtlinie zu. Das DFL-Präsidium hatte seinen Vertretern im DFB-Präsidium ebenfalls eine Zustimmung empfohlen.
In Folge der überarbeiteten Richtlinien, die gemeinsam mit den entsprechenden "Hinweisen und Erläuterungen" jetzt veröffentlicht sind, wird eine beim DFB angesiedelte "Zentrale Aufsichts- und Überprüfungsstelle Stadionverbote" (ZAÜS) eingerichtet. Die ZAÜS soll eine standortübergreifend einheitliche, effiziente, transparente und faire Anwendung der Richtlinien sicherstellen. Das Gremium wird aus vier stimmberechtigten Mitgliedern bestehen, die von DFB und DFL benannt werden. Ergänzt durch fünf beratende Expert*innen aus den Bereichen Stadionverbote, Sicherheit, Fanbelange, Fanprojekte sowie der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS).
Die Zuständigkeit für Entscheidungen über Stadionverbote liegt damit unverändert bei den Vereinen. Gleichzeitig wird die ZAÜS Standards für die Verfahren etablieren und deren einheitliche Anwendung begleiten. Sie ist ausdrücklich keine Berufungsinstanz, sondern arbeitet im Sinne einer Fachaufsicht. Das Gremium kann sich über laufende Verfahren informieren und sich auf begründeten Antrag von Betroffenen, Clubs oder Polizei mit einzelnen Fällen befassen. Bei offensichtlichen und erheblichen Abweichungen von den Richtlinien kann die ZAÜS gegenüber den zuständigen lokalen Stadionverbotskommissionen Weisungen erteilen, um die Einhaltung der Zielsetzungen und der Bestimmungen der Richtlinien zu gewährleisten.
Die neue Struktur verbindet zielgerichtetes, konsequentes Vorgehen gegen Gewalttäter, Störer und Gefährder mit rechtsstaatlicher Nachvollziehbarkeit und Augenmaß. Stadionverbote werden weiterhin ausschließlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls ausgesprochen – ein Automatismus besteht ausdrücklich nicht. Gleichzeitig soll ausgeschlossen werden, dass bei klar und nachvollziehbar dargelegtem Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit dem Fußballsport notwendige Maßnahmen unterbleiben.
Mit den überarbeiteten Richtlinien verfolgen DFB und DFL insbesondere das Ziel, bundesweit einheitliche, transparente und nachvollziehbare Standards für Clubs und Ermittlungsbehörden zu etablieren. Zugleich sollen Verfahren beschleunigt werden: Entscheidungen über Stadionverbote sollen grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung durch die Strafverfolgungsbehörden getroffen werden. Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Darlegung eines Tatverdachts präzisiert. Künftig muss der Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit dem Fußballsport konkret und nachvollziehbar begründet werden. Gleichzeitig soll der präventive Charakter der Maßnahmen gestärkt werden, insbesondere durch eine stärkere Berücksichtigung erzieherischer und präventiver Elemente bei Jugendlichen und Heranwachsenden. Unverändert gilt dabei, dass Stadionverbote stets unter Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls ausgesprochen werden.
Die Überarbeitung der Richtlinien erfolgte vor dem Hintergrund intensiver Gespräche mit Politik und Sicherheitsbehörden. Darin haben sich DFB und DFL erfolgreich dafür eingesetzt, sich auf Maßnahmen zu beschränken, die den Täter im Blick haben und zur Zielerreichung geeignet sind.
Während des gesamten Prozesses standen DFB und DFL im engen Austausch mit den zuständigen Fachgremien wie der Kommission Prävention & Sicherheit & Fußballkultur, der Kommission Fans und Fankulturen und der Expertengruppe Stadionverbote. Dabei haben Vertreter*innen aus Clubs,
Wissenschaft, Fanprojekten und Fanvertreter*innen wertvolle Impulse in den Diskussionsprozess eingebracht, die bei der überarbeiteten Stadionverbotsrichtlinie Berücksichtigung fanden.
DFB-Präsident Bernd Neuendorf sagt: "Wir sind überzeugt, mit der Überarbeitung der Richtlinien einen ausgewogenen und tragfähigen Rahmen geschaffen zu haben, der Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Fankultur gleichermaßen berücksichtigt. Unser Ziel ist immer, ein bestmögliches Stadionerlebnis für die große Masse der friedlichen Fans zu schaffen. Für uns war zugleich aber von großer Bedeutung, die Zuständigkeiten dort zu belassen, wo die größte Expertise liegt – bei den Clubs. Daher sind wir der Politik und Polizei dankbar, dass sie unserem dezentralen Ansatz nachvollziehen konnten. Gleichwohl wissen wir um die Sorgen von Fans, die uns in den Fandialogen gespiegelt wurden. Diese nehmen wir ernst. Auch deshalb werden wir die neue Fachaufsicht wissenschaftlich evaluieren lassen."
Ligapräsident Hans-Joachim Watzke sagt: "Der deutsche Fußball lebt auch von seinen Fans und der einzigartigen Stimmung in den Stadien. Die Überarbeitung der Richtlinien hat das Ziel einer einheitlichen, transparenten und fairen Anwendung, die zuallererst weiterhin dort erfolgt, wo die Kompetenz sitzt: in den lokalen Strukturen der Clubs, die die Einzelfälle genau kennen."
Die Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten (Fassung vom 31. Mai 2026) können Sie hier herunterladen. Hinweise und Erläuterungen zur Neufassung der Richtlinien finden Sie hier.
Kategorien: Prävention und Sicherheit, Fanbelange, DER DFB, DFB-Präsidium
Autor: dfb

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