DFB-Sportgericht
Platzverweis gegen Kiels Zeugwart Petersen aufgehoben

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Verfahren gegen Tim Petersen, den Zeugwart von Holstein Kiel, eingestellt und die Vorsperre aufgehoben.
Petersen war im Zweitligaspiel zwischen der SpVgg Greuther Fürth und Holstein Kiel am 1. November 2026 in der 84. Spielminute wegen Spielverzögerung - Werfen des Balles auf das Spielfeld - mit der Roten Karte des Feldes verwiesen worden. Nachträglich stellte sich jedoch heraus, was von Schiedsrichter Lars Erbst auch bestätigt wurde, dass nicht Petersen, sondern Kiels Teammanager Sebastian Ermuth-von Petersdorff den Ball auf das Spielfeld geworfen hatte.
Damit liegt ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters vor. In diesem Ausnahmefall ist gemäß § 13 Nr. 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine Aufhebung der Sperre und eine Verfahrenseinstellung möglich.
Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann gemäß § 15 Nr. 4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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