DFB-Sportgericht
Insgesamt 79.500 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierfachen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 79.500 Euro belegt. Davon kann der Verein insgesamt bis zu 26.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des DFB-Pokalspiels bei Borussia Mönchengladbach am 28. Oktober 2025 wurden im Karlsruher Fanblock insgesamt mindestens 63 bengalische Feuer sowie eine Rakete gezündet. Dafür wurde der Karsruher SC mit einer Geldstrafe in Höhe von 41.700 Euro belegt.
Zudem hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.500 Euro belegt. Auch davon kann der Verein bis zu 10.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Im Zweitligaspiel zwischen Dynamo Dresden und dem Karlsruher SC am 04. Oktober 2025 in Dresden wurden in der 46. Spielminute im Fanblock des Karlsruher SC eine Rakete sowie 50 pyrotechnische Gegenstände (40 Bengalos und 10 Rauchkörper) entzündet.
Weitere Geldstrafen für den Karlsruher SC
Im Meisterschaftspiel am 30. August 2025 bei Fortuna Düsseldorf entzündeten Fans des Karlsruher SC vor Spielbeginn einen pyrotechnischen Gegenstand (Knallkörper). In der ersten Spielminute wurden sechs pyrotechnische Gegenstände (5 Blinker und 1 Rauchtopf) entzündet. In der 64. Spielminute wurde ein weiterer pyrotechnische Gegenstand (Bengalisches Feuer) entzündet. Dafür wurde der Karsruher SC mit einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro belegt, 1600 Euro können davon für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Zudem wurden in der 90. (7. Minute der Nachspielzeit) Spielminute des Meisterschaftsspiels beim SV Darmstadt 98 am 06. Dezember 2025 aus dem Fanblock des Karlsruher SC mindestens drei Becher in den Innenraum geworfen. Dafür wurde der Karsruher SC mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt, 500 Euro können davon für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Alle vier Urteile sind rechtskräftig.
Die Geldstrafe kommt mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
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Autor: DFB-Sportgericht

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