DFB-Sportgericht
Innenraumverbot und Geldstrafe für Bielefelds Co-Trainer Jara

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Daniel Jara, Co-Trainer des Drittligisten Arminia Bielefeld, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt. Darüber hinaus muss er eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro zahlen.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Jara hatte sich nach dem Halbzeitpfiff des Drittligaspiels beim FC Hansa Rostock am 23. November 2024 fortgesetzt unsportlich gegenüber Schiedsrichter-Assistent Patrick Kessel verhalten und daraufhin vom Unparteiischen Nicolas Winter die Rote Karte gesehen.
Der Trainer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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