DFB-Sportgericht

503.400 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

02.02.2026
Acht Vorfälle mit Pyrotechnik: Hamburger SV mit hoher Geldstrafe belegt Foto: Getty Images

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen acht Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit acht Geldstrafen in Gesamthöhe von 503.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 167.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Bundesligaspiels gegen den SV Werder Bremen am 7. Dezember 2025 zündeten Hamburger Zuschauer vor, während und nach der Partie mindestens 78 Bengalische Feuer, 51 Blinker und fünf Rauchtöpfe. Zudem schossen sie kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit vier Batterien mit mindestens 80 Rauchraketen ab, von denen Plastikkappen auf dem Spielfeld landeten. Der Wiederanpfiff verzögerte sich um annähernd acht Minuten. Für die Vorkommnisse wurde eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro verhängt, von der der Verein bis zu 100.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn der zweiten Hälfte des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 2. November 2025 brannten Hamburger Zuschauer mindestens 24 Bengalische Feuer, elf Blinker, zehn Rauchtöpfe und zwölf Raketen ab, die teilweise auf dem Spielfeld landeten. Der Anpfiff verzögerte sich um nahezu vier Minuten. Hierfür wurde der Verein rechtskräftig mit einer Geldstrafe von 113.400 Euro belegt, von der bis zu 37.800 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können. 

Während des Bundesligaspiels bei Union Berlin am 28. September 2025 zündeten Hamburger Anhänger 28 Bengalische Feuer, sieben Blinker und eine Rakete. Für die Vorkommnisse wurde eine rechtkräftige Geldstrafe in Höhe von 38.000 Euro verhängt, von der der Verein bis zu 12.600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann.

Während des DFB-Pokalspiels gegen Holstein Kiel am 3. Dezember 2025 zündeten Hamburger Zuschauer 16 Bengalische Feuer, vier Blinker und zwei Rauchtöpfe ab. Hierfür wurde rechtskräftig eine Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro verhängt, von der der Verein bis zu 7300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann.

Im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Heidenheim am 28. Oktober 2025 entzündeten Hamburger Anhänger 13 Bengalische Feuer, vier Rauchtöpfe und drei Blinker. Hierfür verhängte das Sportgericht eine rechtskräftige Geldstrafe von 20.000 Euro. Der Verein kann davon bis zu 6500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Der Anpfiff des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 20. September 2025 verzögerte sich, da Hamburger Zuschauer fünf größere Papierkugeln auf das Spielfeld warfen. Hierfür wurde eine rechtskräftige Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verhängt, von der der Verein bis zu 2000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann.

In der 12. Minute des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 22. November 2025 brannten im Hamburger Zuschauerblock zwei Bengalische Feuer und ein Rauchtopf. Hierfür wurde der Verein mit einer rechtskräftigen Geldstrafe von 3000 Euro belegt, von der bis zu 1000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können.

In der 72. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 8. November 2025 wurde im Hamburger Zuschauerblock ein Rauchtopf gezündet. Das Sportgericht belegte den Verein hierfür rechtskräftig mit 1000 Euro Geldstrafe. 300 Euro davon können für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.

Der DFB lässt jedes Jahr eine Summe, die mindestens der Höhe der angefallenen Geldstrafen entspricht, fußballnahen Stiftungen zukommen. Diese Stiftungen unterstützen soziale Projekte. Über die genaue Verteilung der Spenden berät das DFB-Präsidium gemeinhin in der letzten Sitzung des jeweiligen Kalenderjahres.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb