DFB-Sportgericht

Ein Spiel Sperre für Verls Otto

24.02.2026
Sieht in Aachen die Rote Karte: Verls Fynn Otto (r.) Foto: IMAGO/Beautiful Sports

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fynn Otto vom Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Drittligaspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Otto war in der 73. Minute der Drittligapartie bei Alemannia Aachen am 21. Februar 2026 von Schiedsrichter Deniz Aytekin des Feldes verwiesen worden.

Ein Spiel Sperre für Düsseldorfs Daland

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jesper Daland vom Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Daland war in der Nachspielzeit der Zweitligapartie beim SV Darmstadt 98 am 21. Februar 2026 von Schiedsrichter Michael Bacher des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Innenraumverbot und Geldstrafe für Rostock-Sportdirektor Shapourzadeh

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Amir Shapourzadeh, den Sportdirektor des Drittligisten FC Hansa Rostock, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel seines Vereins und einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportdirektor darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Shapourzadeh hatte sich nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen 1860 München am 22. Februar 2026 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Luca Jürgensen verhalten und daraufhin die Rote Karte gesehen.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb