DFB-Sportgericht
Hohe Geldstrafen für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 234.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 76.700 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Zwischen der 55. und 60. Minute des Bundesligaspiels gegen den Hamburger SV am 28. September 2025 brannten Berliner Anhänger insgesamt 65 pyrotechnische Gegenstände, die Partie musste daraufhin wegen der Rauchentwicklung für fünf Minuten unterbrochen werden. Der Verein wurde in diesem Fall mit einer Geldstrafe von 97.500 Euro auferlegt, 32.500 Euro davon sind für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendbar.
Während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen den FC Bayern München am 3. Dezember 2025 zündeten Berliner Zuschauer 70 Bengalische Feuer. Hierfür wurde der Verein mit einer Geldstrafe von 70.000 Euro belegt, von denen 23.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können.
Während des Bundesligaspiels beim FC St. Pauli am 23. November 2025 brannten Berliner Anhänger insgesamt 29 Bengalische Feuer ab. Zudem wurden aus dem Berliner Zuschauerbereich in der 14. Minute 15 Papierrollen auf das Spielfeld geworfen, die Partie musste in der Folge kurzzeitig unterbrochen werden. Dem Verein wurde in diesem Fall eine Geldstrafe von 47.000 Euro auferlegt, 15.600 Euro davon sind für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendbar.
Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 17. Oktober 2025 zündeten Berliner Zuschauer 15 Bengalische Feuer. Der Spielbeginn verzögerte sich daraufhin um 35 Sekunden. Zudem wurden im Berliner Zuschauerbereich im Laufe des Spiels zwei weitere Bengalische Feuer abgebrannt. Das Sportgericht belegte den Verein in diesem Fall mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro, von denen 6600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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