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FAQ zu den Themen Spielmanipulation und Hinweisgebersystem

Was der Deutsche Fußball-Bund (DFB) im Bereich Spielmanipulation unternimmt und welche Möglichkeiten es gibt, Verdachtsmomente zu melden, erklärt DFB.de im folgenden FAQ.
Spielmanipulation bezeichnet die absichtliche Beeinflussung des Spielverlaufs oder -ergebnisses, häufig im Zusammenhang mit Wettbetrug, mit dem Ziel, sich oder Dritten einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen, ohne dass ein sportlicher Regelverstoß im Vordergrund steht.
- Wettbezogene Manipulation: Einflussnahme auf Ergebnisse oder Ereignisse (z. B. gelbe Karten), um bei Sportwetten zu profitieren.
- Sportbezogene Manipulation: Absprache zwischen Teams oder Spieler*innen zur Veränderung des Spielverlaufs, z. B. für den eigenen sportlichen Vorteil.
Sie untergräbt die Integrität des Fußballs, gefährdet faire Wettbewerbe und fördert potenziell kriminelle Netzwerke.
Ungewöhnliche Wettbewegungen können ein erstes Anzeichen für Spielmanipulationen sein. Ebenso wecken Spieler*innen oder Offizielle mit auffälligem Verhalten Verdacht. Auch Versuche der Einflussnahme oder Korruptionsangebote sind typische Warnsignale.
Das DFB-Hinweisgebersystem ist die zentrale Plattform, über die Hinweisgeber*innen die Möglichkeit erhalten, Hinweise zu melden und anschließend über einen geschützten Kanal mit den Ansprechpartner*innen des DFB zu kommunizieren. Dieser sichere Meldeweg wird durch eine unabhängige Ombudsperson, Dr. Carsten Thiel von Herff, betreut und es besteht zugleich die Möglichkeit zur anonymen Abgabe einer Meldung.
Alle – also nicht nur Offizielle oder Spieler*innen, sondern auch Fans, Mitarbeiter*innen, Partner und andere externe Personen.
Spielmanipulation, Doping, Korruption, Diskriminierung, sexualisierte Gewalt, Menschenrechtsverstöße oder sonstige Regelverletzungen/Themen, die den DFB und sein direktes Umfeld betreffen.
Meldungen können online über das DFB-Hinweisgebersystem erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich direkt per E-Mail oder Telefon an die Ombudsperson zu wenden. Auch eine Meldung in Papierform ist möglich.
Ja, Hinweise können vollständig anonym über das Hinweisgebersystem oder auf Wunsch auch telefonisch ohne Namensnennung abgegeben werden.
Allein die Hinweisgeber*innen entscheiden darüber, welche Informationen sie an die DFB-Ombudsperson geben und welche Informationen die Ombudsperson im zweiten Schritt an den DFB weitergeben soll. Nur bei missbräuchlicher Verwendung, d.h. bei vorsätzlich falschen Hinweisen, ist die Ombudsperson befugt, auch gegen den Willen der Hinweisgebenden Informationen weiterzugeben. Darüber klärt die Ombudsperson beim ersten Kontakt auf.
Die Ombudsperson prüft die Meldung, nimmt ggf. Kontakt auf und entscheidet, ob und wie der Hinweis - ggf. anonymisiert - an den DFB oder die DFL weitergegeben wird. Bei substanziellem Verdacht folgen interne Untersuchungen.
Ja, soweit rechtlich möglich, informiert die Ombudsperson den Hinweisgeber über den Stand oder das Ergebnis – bei anonymen Hinweisen natürlich nur, wenn ein sicherer Kommunikationskanal besteht.
DFB und DFL nehmen ihre Verantwortung ernst, die Integrität des Wettbewerbs vor Spielmanipulation zu schützen. Ziel ist es, alle Beteiligten - von Spieler*innen über Trainer*innen und Schiedsrichter*innen bis hin zu Klubmitarbeitenden und deren Angehörigen - frühzeitig über die Gefahren aufzuklären.
Die Maßnahmen stützen sich auf vier zentrale Säulen:
- Schulungs- und Informationsprogramme
- Vermittlung relevanter Regeln und Vorschriften
- Etablierung eines Ombudsmanns (seit 2011: Dr. Carsten Thiel von Herff)
- Überwachung internationaler Wettmärkte
Weitere Informationen finden sich unter: gemeinsam-gegen-spielmanipulation.de
Darüber hinaus werden Spiele bis zur Oberliga durch die Firma Genius auf Auffälligkeiten im Wettverhalten überwacht. Bei Verdachtsfällen besteht ein bewährter, enger Austausch mit den zuständigen Ermittlungsbehörden.
Kategorien: Über uns, DER DFB
Autor: dfb

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