DFB-Sportgericht
Ein Spiel Sperre für Lauterns Robinson

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Leon Robinson vom Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Robinson war in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit der Zweitligapartie gegen die SV Elversberg am 31. Januar 2026 von Schiedsrichter Deniz Aytekin des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Regensburgs Strauss
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Felix Strauss vom Drittligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters in einem leichteren Fall mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Strauss war in der 63. Minute der Drittligapartie beim 1. FC Schweinfurt am 31. Januar 2026 von Schiedsrichter Daniel Bartnitzki des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Bremens Arfaoui
Das DFB-Sportgericht belegt Amira Arfaoui vom Frauen-Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen die Gegnerin mit einer Sperre von zwei Spielen.

10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin
Das DFB-Sportgericht belegt Alexander Blessin, Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

220.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro belegt.