DFB-Sportgericht
Ein Spiel Sperre für Lauterns Robinson

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Leon Robinson vom Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Robinson war in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit der Zweitligapartie gegen die SV Elversberg am 31. Januar 2026 von Schiedsrichter Deniz Aytekin des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Regensburgs Strauss
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Felix Strauss vom Drittligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters in einem leichteren Fall mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Strauss war in der 63. Minute der Drittligapartie beim 1. FC Schweinfurt am 31. Januar 2026 von Schiedsrichter Daniel Bartnitzki des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

440.250 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht belegt Bundesligist Eintracht Frankfurt wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 440.250 Euro.

Ein Spiel Sperre für Verls Otto
Das DFB-Sportgericht belegt Fynn Otto vom Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Drittligaspiel.

98.325 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.325 Euro.