DFB-Sportgericht
Ein Spiel Sperre für Lauterns Robinson

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Leon Robinson vom Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Robinson war in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit der Zweitligapartie gegen die SV Elversberg am 31. Januar 2026 von Schiedsrichter Deniz Aytekin des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Regensburgs Strauss
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Felix Strauss vom Drittligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters in einem leichteren Fall mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Strauss war in der 63. Minute der Drittligapartie beim 1. FC Schweinfurt am 31. Januar 2026 von Schiedsrichter Daniel Bartnitzki des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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Autor: dfb

DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am Freitag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
Das Sportgericht des DFB verhandelt am heutigen Freitag ab 12.30 Uhr mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden. Gegenstand der Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen Hertha BSC.

359.000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli
Das Sportgericht des DFB belegt den FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 359.000 Euro.