DFB-Sportgericht
Ein Spiel Sperre für Wolfsburgs Gerhardt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Yannick Gerhardt vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Gerhardt war in der 88. Minute der Bundesligapartie bei Bayer 04 Leverkusen am 22. September 2024 von Schiedsrichter Sascha Stegemann des Feldes verwiesen worden.
Ein Spiel Sperre für Steffen Tröster
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Steffen Tröster, den Physiotherapeuten des Bundesligisten FSV Mainz 05, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Physiotherapeut darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Tröster hatte sich in der Nachspielzeit der Bundesligapartie beim FC Augsburg am 20. September 2024 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Team verhalten und war daraufhin vom Unparteiischen Sören Storks mit Roter Karte des Innenraums verwiesen worden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Drei Spiele Sperre für Herthas Kownacki
Das DFB-Sportgericht belegt Dawid Kownacki von Hertha BSC im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.

5000 Euro Geldstrafe für RSV Eintracht 1949
Das DFB-Sportgericht belegt den Oberligisten RSV Eintracht 1949 im schriftlichen Verfahren wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro.

93.500 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 93.500 Euro.