DFB-Sportgericht
Ein Spiel Sperre für Leipzigs Orban

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Willi Orban vom Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Orban war in der 69. Minute der Bundesligapartie gegen den FC St. Pauli am 9. Februar 2025 von Schiedsrichter Florian Badstübner des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Ulms Dressel
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dennis Dressel vom Zweitligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Dressel war in der 50. Minute der Zweitligapartie gegen den SC Paderborn 07 am 8. Februar 2025 von Schiedsrichter Tom Bauer des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Vier Spiele Sperre für Potsdams Dias de Souza
Das Sportgericht des DFB belegt Thalia Dias de Souza vom 1. FFC Turbine Potsdam im Einzelrichterverfahren wegen Tätlichkeit gegen die Gegnerin in einem leichteren Fall mit einer Sperre in Höhe von vier Pflichtspielen.

Zwei Futsal-Bundesligaspiele Sperre für Mülheims Dinarvandi
Das DFB-Sportgericht hat Pooria Dinarvandi vom PCF Futsal Mülheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Futsal-Bundesligaspielen belegt.

DFB-Sportgericht entscheidet über Einsprüche von Bayern und Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat über die Einsprüche wegen der pyrotechnischen Vorfälle im Rahmen des DFB-Pokalendspiel entschieden. Der VfB Stuttgart wurde mit einer Geldstrafe von 200.000 Euro belegt, der FC Bayern mit 170.000 Euro.