DFB-Sportgericht
Ein Spiel Sperre für Leipzigs Orban

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Willi Orban vom Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Orban war in der 69. Minute der Bundesligapartie gegen den FC St. Pauli am 9. Februar 2025 von Schiedsrichter Florian Badstübner des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Ulms Dressel
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dennis Dressel vom Zweitligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Dressel war in der 50. Minute der Zweitligapartie gegen den SC Paderborn 07 am 8. Februar 2025 von Schiedsrichter Tom Bauer des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

5000 Euro Geldstrafe für RSV Eintracht 1949
Das DFB-Sportgericht belegt den Oberligisten RSV Eintracht 1949 im schriftlichen Verfahren wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro.

93.500 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 93.500 Euro.

503.400 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das Sportgericht des DFB hat den Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen acht Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 503.400 Euro belegt.