DFB-Sportgericht

Ein Spiel Sperre für Hamburgs Muheim

07.04.2026
Nach Platzverweis gegen Augsburg gesperrt: Hamburgs Miro Muheim Foto: IMAGO

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Miro Muheim vom Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Muheim war in der 64. Minute der Bundesligapartie gegen den FC Augsburg am 4. April 2026 von Schiedsrichter Deniz Aytekin des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Spiel Sperre für Düsseldorfs Suso

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sima Suso vom Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Suso war in der 22. Minute der Zweitligapartie beim 1. FC Kaiserslautern am 4. April 2026 von Schiedsrichter Daniel Schlager des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Zwei Spiele Sperre für Herthas Brekalo

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Josip Brekalo vom Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Brekalo war in der 66. Minute der Zweitligapartie bei Dynamo Dresden am 4. April 2026 von Schiedsrichter Sven Jablonski des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Spiel Innenraumverbot für St. Paulis Co-Trainer Nemeth

 Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Peter Nemeth, Co-Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel seines Vereins belegt. 

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Nemeth hatte sich in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 5. April 2026 unsportlich am Seitenrand verhalten und war daraufhin vom Unparteiischen Tobias Welz mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb