DFB-Sportgericht
Ein Spiel Sperre für Gladbachs Reitz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rocco Reitz vom Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Reitz war in der 55. Minute der Bundesligapartie beim FC Bayern München am 6. März 2026 von Schiedsrichter Robert Schröder des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Kölns Simpson-Pusey
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jahmai Simpson-Pusey vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Simpson-Pusey war in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit der Bundesligapartie gegen Borussia Dortmund am 7. März 2026 von Schiedsrichter Daniel Siebert des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
5000 Euro Geldstrafe für Leverkusens Geschäftsführer Carro
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fernando Carro, Geschäftsführer des Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
Carro hatte sich im Anschluss an das Bundesligaspiel gegen den 1. FSV Mainz 05 am 28. Februar 2026 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam um Tobias Stieler geäußert.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

DFB-Bundesgericht vertagt Entscheidung im Fall Dresden
Das Bundesgericht des DFB hat eine Entscheidung im Fall Dynamo Dresden vertagt. "Das Bundesgericht wird am 6. August eine Entscheidung verkünden, die auch ein abschließendes Urteil sein kann", sagt Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des Bundesgerichts.

280.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder Bremen
Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 280.000 Euro belegt.

125.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125.500 Euro belegt.