DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Union-Trainer Baumgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Steffen Baumgart, den Trainer des Bundesligisten Union Berlin, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt. Darüber hinaus wurde Baumgart mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
In der 88. Spielminute des Bundesligaspiels am 21. September bei Eintracht Frankfurt erhielt Baumgart eine Verwarnung aufgrund einer Unsportlichkeit (Reklamieren). Schiedsrichter Sven Jablonski drehte sich nach Ausspruch der Verwarnung um, um das Spiel fortsetzen zu können. Trainer Baumgart verließ im Anschluss die Coaching-Zone und trat demonstrativ eine Papierkugel aus einer Frankfurter Choreographie weit auf das Spielfeld. Daraufhin wurde Trainer Baumgart mittels Roter Karte des Innenraums verwiesen.
Zu Gunsten von Trainer Baumgart hat das DFB-Sportgericht berücksichtigt, dass er sich nach dem Spiel in der Schiedsrichterkabine für sein Fehlverhalten entschuldigt hat. Straferschwerend fiel ins Gewicht, dass sein Verhalten zu weiteren Eskalationen, insbesondere auch aus dem Zuschauerbereich, hätte beitragen können. Zudem war sein unmittelbares Vortatverhalten straferschwerend zu berücksichtigen. Nach einem verwandelten Strafstoß der Frankfurter Mannschaft in der 87. Spielminute zeigte Baumgart kurz den ausgestreckten Mittelfinger der rechten Hand in Richtung Spielfeld, wobei das DFB-Sportgericht davon ausging, dass Trainer Baumgart mit dieser unsportlichen Geste keine konkrete Person beleidigen wollte.
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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