DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Kaiserslauterns Trainer Anfang

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Markus Anfang, den Trainer des Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel seines Vereins belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Anfang hatte sich nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen den SC Preußen Münster am 2. Februar 2025 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann verhalten und daraufhin vom Unparteiischen Patrick Schwengers die Rote Karte gesehen.
Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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