DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Bremens Trainer Werner

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ole Werner, den Trainer des Bundesligisten SV Werder Bremen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel seines Vereins belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Werner hatte sich nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 31. Januar 2025 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Martin Petersen geäußert und daraufhin vom Unparteiischen die Rote Karte gesehen.
Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Drei Spiele Sperre für Paderborns Riemann
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manuel Riemann vom Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Riemann war in der 26. Minute der Zweitligapartie gegen die SpVgg Greuther Fürth am 2. Februar 2025 von Schiedsrichter Richard Hempel des Feldes verwiesen worden.
Zwei Spiele Sperre für Leipzigs Joly
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lou-Ann Joly vom Frauen-Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen die Gegnerin mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Google Pixel Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.
Joly war in der Nachspielzeit der Bundesligapartie gegen den FC Bayern München am 2. Februar 2025 von Schiedsrichterin Davina Lutz des Feldes verwiesen worden.
Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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