DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für 1860-Trainer Glöckner

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Patrick Glöckner, den Trainer des Drittligisten TSV 1860 München, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Glöckner hatte sich in der 65. Minute des Drittligaspiels beim SC Verl am 10. Mai 2025 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Michael Näther verhalten und daraufhin von ihm die Rote Karte gesehen.
Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Hannovers Meier
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Nick Elias Meier von Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Meier war in der 88. Minute der Drittligapartie der zweiten Mannschaft Hannovers bei Viktoria Köln am 11. Mai 2025 von Schiedsrichter Martin Wilke des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Mannheims Boyd zieht Einspruch zurück
Terrence Boyd vom Drittligisten SV Waldhof Mannheim hat seinen Einspruch gegen seine Sperre von zwei Drittligaspielen in der mündlichen Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main zurückgezogen. Damit bleibt das bisherige Strafmaß bestehen.

31.200 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das Sportgericht des DFB belegt Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Braunschweigs Nkoa
Das DFB-Sportgericht belegt Patrick Nkoa von Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.