DFB-Sportgericht

Ein Pokalspiel Sperre für Elversbergs Pinckert

30.10.2025
Sieht nach einer Notbremse bei der Hertha die Rote Karte: Elversbergs Lukas Pinckert (l.) Foto: Getty Images

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lukas Pinckert vom Zweitligisten SV Elversberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Vereinspokalspiel auf DFB-Ebene belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Pinckert war in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels bei Hertha BSC am 28. Oktober 2025 von Schiedsrichter Tom Bauer des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Pokalspiel Sperre für Paderborns Götze

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Felix Götze vom Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Götze war in der 58. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 29. Oktober 2025 von Schiedsrichter Patrick Ittrich des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Pokalspiel Innenraumverbot für Heidenheims Teammanager Raaf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alexander Raaf, Teammanager des Bundesligisten 1. FC Heidenheim, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste DFB-Pokalspiel belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Teammanager darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Raaf hatte sich in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen den Hamburger SV am 28. Oktober 2025 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Team um Benjamin Brand verhalten und daraufhin von dem Unparteiischen die Rote Karte gesehen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb