DFB-Sportgericht

Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Strompf

04.12.2025
Muss gegen den VfB Stuttgart nach Rot vom Feld: Bochums Philipp Strompf Foto: Getty Images

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Philipp Strompf vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Strompf war in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen den VfB Stuttgart am 3. Dezember 2025 von Schiedsrichter Florian Badstübner des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb