DFB-Sportgericht
Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Strompf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Philipp Strompf vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Strompf war in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen den VfB Stuttgart am 3. Dezember 2025 von Schiedsrichter Florian Badstübner des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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