DFB-Sportgericht
Ein Pokalspiel Innenraumverbot für Mainzer Trainer Henriksen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bo Henriksen, den Trainer des Bundesligisten 1. FSV Mainz 05, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste DFB-Pokalspiel belegt.
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Henriksen hatte in der 87. Minute des DFB-Pokalspiels bei Dynamo Dresden am 18. August 2025 bei einer Dresdner Einwurfsituation außerhalb seiner Coachingzone den Ball an sich genommen und dadurch eine schnelle Fortsetzung des Spiels verzögert. Dafür sah Henriksen von Schiedsrichter Florian Badstübner die Rote Karte.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Drei Spiele Innenraumverbot und Geldstrafe für Bahlingen-Trainer Reisinger
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Reisinger, den Trainer des Regionalligisten Bahlinger SC, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten drei Pflichtspiele und einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Reisinger hatte in der 20. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 16. August 2025 den Schiedsrichterassistenten Fynn Kohn von hinten mit der Hand gegen die Schulter gestoßen und erhielt anschließend vom Unparteiischen Lukas Benen die Rote Karte.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

78.300 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.300 Euro belegt.

59.750 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus
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