DFB-Sportgericht
Ein Pokalspiel Innenraumverbot für Mainzer Trainer Henriksen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bo Henriksen, den Trainer des Bundesligisten 1. FSV Mainz 05, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste DFB-Pokalspiel belegt.
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Henriksen hatte in der 87. Minute des DFB-Pokalspiels bei Dynamo Dresden am 18. August 2025 bei einer Dresdner Einwurfsituation außerhalb seiner Coachingzone den Ball an sich genommen und dadurch eine schnelle Fortsetzung des Spiels verzögert. Dafür sah Henriksen von Schiedsrichter Florian Badstübner die Rote Karte.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Drei Spiele Innenraumverbot und Geldstrafe für Bahlingen-Trainer Reisinger
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Reisinger, den Trainer des Regionalligisten Bahlinger SC, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten drei Pflichtspiele und einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Reisinger hatte in der 20. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 16. August 2025 den Schiedsrichterassistenten Fynn Kohn von hinten mit der Hand gegen die Schulter gestoßen und erhielt anschließend vom Unparteiischen Lukas Benen die Rote Karte.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.

DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am Freitag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
Das Sportgericht des DFB verhandelt am heutigen Freitag ab 12.30 Uhr mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden. Gegenstand der Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen Hertha BSC.