DFB-Sportgericht
Ein Freundschaftsspiel Innenraumverbot für Dresdens Trainer Stamm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Thomas Stamm, den Trainer des Zweitligisten Dynamo Dresden, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Freundschaftsspiel belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Stamm hatte in der 45. Minute des Freundschaftsspiels beim SV Guntamatic Ried am 5. Juli 2025 nach einer Entscheidung von Schiedsrichter Markus Greinecker das Spielfeld betreten und diesen verbal und gestikulierend kritisiert. Daraufhin hatte er vom Unparteiischen die Rote Karte gesehen.
Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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