DFB-Sportgericht
Drei Spiele Sperre für Saarbrückens Krahn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Elijah Krahn vom Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen unsportlichen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Krahn war in der 43. Minute der Drittligapartie beim SV Wehen Wiesbaden am 27. September 2025 von Schiedsrichter Dr. Robert Kampka des Feldes verwiesen worden.
Zwei Spiele Sperre für Kaiserslauterns Gyamfi
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Maxwell Gyamfi vom Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Gyamfi war in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit der Zweitligapartie beim SC Paderborn 07 am 27. September 2025 von Schiedsrichter Konrad Oldhafer des Feldes verwiesen worden.
Zwei Spiele Sperre für Rostocks Gürleyen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ahmet Gürleyen vom Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Gürleyen war in der neunten Minute der Drittligapartie gegen den TSV Havelse am 27. September 2025 von Schiedsrichter Justin Hasmann des Feldes verwiesen worden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

238.600 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 238.600 Euro belegt.

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.