DFB-Sportgericht

Sperren für Münsters Bouchama, Kiels Nekic und Aues Malone

28.01.2026
Sieht in Paderborn die Rote Karte: Münsters Yassine Bouchama Foto: imago

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Yassine Bouchama vom Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Bouchama war in der 28. Minute der Zweitligapartie beim SC Paderborn 07 am 25. Januar 2026 von Schiedsrichter Timo Gerach des Feldes verwiesen worden.

Zusätzliches Spiel Sperre und Geldstrafe für Kiels Nekic

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ivan Nekic vom Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem zusätzlichen Meisterschaftsspiel der Lizenzligen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt. Die Sperrstrafe ist nach Ablauf der Sperre wegen der im gleichen Spiel verhängten Gelb-Roten Karte zu verbüßen.

Nekic hatte sich nach seiner Gelb-Roten Karte in der 68. Minute der Zweitligapartie bei Arminia Bielefeld am 23. Januar 2026 zunächst unsportlich gegenüber dem Vierten Offiziellen Markus Schüller verhalten. Während Kiels Trainer Marcel Rapp Nekic beruhigen wollte, spuckte der Spieler gezielt etwa einen Meter vor die Füße des Vierten Offiziellen.

Drei Spiele Sperre für Aues Malone

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ryan Malone vom Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Malone war in der 64. Minute der Drittligapartie gegen den SSV Ulm 1846 Fußball am 24. Januar 2026 von Schiedsrichter Florian Lechner des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb