DFB-Sportgericht
Drei Spiele Sperre für Mainzer Kohr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dominik Kohr vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen sowie mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000,- Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Kohr war in der 88. Minute der Bundesligapartie gegen die TSG Hoffenheim am 21. November 2025 von Schiedsrichter Sascha Stegemann des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Münsters Schenk
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Johannes Schenk vom Zweitligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Schenk war in der 55. Minute der Zweitligapartie gegen den FC Schalke 04 am 22. November 2025 von Schiedsrichter Florian Lechner des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.

DFB-Sportgericht reduziert Strafe für Lok Leipzig
Das DFB-Sportgericht hat dem Einspruch des Regionalligisten Lok Leipzig gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus teilweise abgeholfen und das Urteil vom 4. November 2025 abgeändert.