DFB-Sportgericht
Drei Spiele Sperre für Mainzer Kohr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dominik Kohr vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen sowie mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000,- Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Kohr war in der 88. Minute der Bundesligapartie gegen die TSG Hoffenheim am 21. November 2025 von Schiedsrichter Sascha Stegemann des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Münsters Schenk
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Johannes Schenk vom Zweitligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Schenk war in der 55. Minute der Zweitligapartie gegen den FC Schalke 04 am 22. November 2025 von Schiedsrichter Florian Lechner des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.