DFB-Sportgericht
Drei Spiele Sperre für Mainzer Kohr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dominik Kohr vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen sowie mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000,- Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Kohr war in der 88. Minute der Bundesligapartie gegen die TSG Hoffenheim am 21. November 2025 von Schiedsrichter Sascha Stegemann des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Münsters Schenk
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Johannes Schenk vom Zweitligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Schenk war in der 55. Minute der Zweitligapartie gegen den FC Schalke 04 am 22. November 2025 von Schiedsrichter Florian Lechner des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Andernachs Müller
Das DFB-Sportgericht belegt Malou Müller vom Frauen-Zweitligisten SG 99 Andernach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

1500 Euro Geldstrafe für HOT 05 Futsal
Das DFB-Sportgericht belegt den Futsal-Bundesligisten VfL 05 Hohenstein-Ernstthal im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

382.200 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das Sportgericht des DFB belegt Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von insgesamt 382.200 Euro.