DFB-Sportgericht
Drei Pokalspiele Sperre gegen Herthas Zeefuik

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Deyovaisio Zeefuik vom Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Zeefuik war in der 25. Minute des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Köln am 4. Dezember 2024 von Schiedsrichter Tobias Reichel des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Drei Spiele Sperre für Aues Stefaniak
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marvin Stefaniak vom Drittligisten Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Stefaniak war in der 74. Minute der Drittligapartie gegen den SC Verl am 30. November 2024 von Schiedsrichter Felix Wagner des Feldes verwiesen worden.
Zwei Pokalspiele Sperre für Bayern Torhüter Neuer
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Torhüter Manuel Neuer vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Neuer war in der 17. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Bayer Leverkusen am 3. Dezember 2024 von Schiedsrichter Harm Osmers nach einer Notbremse des Feldes verwiesen worden.
Die Verhinderung einer offensichtlichen Torchance durch ein nicht schwerwiegendes Foul ohne anschließenden Torerfolg zieht nach ständiger DFB-Rechtsprechung üblicherweise eine Sperre von zwei Spielen nach sich.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters wurde Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
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