Schiedsrichter
Diese Regeländerungen gelten im deutschen Fußball nicht

Mehrere mögliche Regeländerungen, die von den Regelhütern des International Football Association Board (IFAB) als "optional" gekennzeichnet worden waren, werden in Deutschland nicht eingeführt. Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung von Eckstoß-Entscheidungen durch den Video-Assistenten und die Rote Karte für das Bedecken des Mundes mit der Hand. Bei der Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko waren diese Änderungen zur Anwendung gekommen.
Das IFAB hat es den Wettbewerbsveranstaltern freigestellt, ob sie die optionalen Neuerungen übernehmen oder nicht. Die Kommission Fußball der Bundesliga-Gruppe (vormals DFL) und die DFB Schiri GmbH sind nun übereingekommen, auf folgende Änderungen in den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga zu verzichten.
Auf welche Regeländerungen in Deutschland verzichtet wird
VAR-Kontrolle von Eckstoß-Entscheidungen: Anders als bei der WM wird der VAR nicht überprüfen, ob der Schiedsrichter zu Recht auf Eckstoß erkannt hat, und folgerichtig im Falle einer Fehlentscheidung auch nicht korrigierend eingreifen.
Rote Karte für das Bedecken des Mundes: Sollte ein Spieler in einer konfrontativen Situation seinen Mund mit der Hand oder seinem Trikot verdecken, wird er dafür nicht, wie es bei der WM zweimal der Fall war, mit der Roten Karte bestraft. Bewertet der Unparteiische dieses Verhalten jedoch als unsportlich, dann verwarnt er den Spieler.
Rote Karte für das Verlassen des Spielfeldes aus Protest gegen eine Schiedsrichter-Entscheidung: Für das unerlaubte Verlassen des Spielfeldes ist grundsätzlich eine Gelbe Karte wegen unsportlichen Verhaltens vorgesehen, aber kein Feldverweis, auch nicht, wenn es aus Protest geschieht.
Auch in den DFB-Wettbewerben wird es diese Änderungen nicht geben. Andere Neuerungen im Regelwerk hingegen – beispielsweise die Zeitlimits bei Eckstößen, Abstößen und Auswechslungen, die temporäre Unterzahl nach verletzungsbedingten Unterbrechungen oder die Möglichkeit, nach einer inkorrekt ausgeführten Spielfortsetzung auf Vorteil zu entscheiden – sind in allen Spielklassen verpflichtend und wurden auf DFB.de bereits vorgestellt.
Wann der VAR bei einem Vergehen vor der Spielfortsetzung eingreifen darf
Zudem kann der VAR nun in einer Situation eingreifen, in der ihm das bisher nicht möglich war: Sollte es bei einem Eckstoß oder Freistoß in Tornähe vor der Ausführung – also bevor der Ball im Spiel ist – zu einem klaren Vergehen des angreifenden Teams kommen, das vom Schiedsrichter nicht geahndet wird und sich direkt auf eine Torerzielung, eine Strafstoßentscheidung oder eine persönliche Strafe auswirkt, dann ist der Video-Assistent zu einer Intervention berechtigt.
Bislang durfte er das erst, wenn der Ball im Spiel war. Wenn also etwa ein Angreifer kurz vor der Ausführung eines Eckstoßes einen Verteidiger eindeutig foulte und dann ein Tor erzielte, dem Unparteiischen die Regelübertretung jedoch verborgen geblieben war, waren dem VAR die Hände gebunden. Nun kann er dem Referee ein On-Field-Review empfehlen. Anschließend wird die Ausführung der Spielfortsetzung – also des Eckstoßes oder Freistoßes – wiederholt.
In einem anderen Fall gab es nun eine regeltechnische Klarstellung: Wenn der Schiedsrichter das laufende Spiel aufgrund einer Kopfverletzung unterbricht, muss der betreffende Spieler anschließend auf jeden Fall das Spielfeld verlassen und darf es erst nach Ablauf einer Minute wieder betreten. Das gilt auch dann, wenn er signalisiert, keine ärztliche Hilfe zu benötigen. Zur Begründung für diese Regelauslegung schreibt das IFAB in einer Mitteilung: "Diese Zeitspanne ist wichtig, damit medizinisch beurteilt werden kann, ob der Spieler das Spiel gefahrlos fortsetzen kann."
Kircher und die Schiris platzieren klare Botschaften
Unterdessen machen die Unparteiischen im deutschen Profifußball derzeit wie in jedem Sommer vor Saisonbeginn die Profiklubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga in Schulungen mit den Regeländerungen und den Guidelines vertraut. Darüber hinaus platzieren sie programmatische Botschaften, wie Knut Kircher, Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB Schiri GmbH, deutlich macht: "Auch und gerade als Schussfolgerungen aus der WM halten wir klipp und klar fest: Wir schützen das Image des Fußballs! Wir schützen die Gesundheit der Spieler! Wir ahnden Unsportlichkeiten konsequent!"
Wichtig ist für Kircher im Umgang mit unsportlichem Verhalten insbesondere der Hinweis, "dass die Kapitänsregelung weiter Bestand hat und unsere Unparteiischen außerdem schnelle Spielfortsetzungen fördern". In Bezug auf die Regeländerungen ist der frühere FIFA-Referee zuversichtlich, dass den Schiedsrichtern die Umsetzung gut gelingen wird: "In den Trainingslagern sind die Neuerungen und ihre Anwendung eingehend besprochen und mit Beispielszenen veranschaulicht worden. Unsere Aktiven sind bestens vorbereitet und gerüstet."
Kategorien: Schiedsrichter
Autor: af

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