DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht weist Lannert-Einspruch zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt den Einspruch des Spielers Christopher Lannert vom Zweitligisten Arminia Bielefeld gegen seine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen zurückgewiesen.
Geleitet wurde die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Zur Urteilsbegründung sagte er: "Der Spieler Lannert hat nach Ansicht des Gerichts durch ein leichteres Foulspiel eine offensichtliche Torchance verhindert. Nach Aussage des Schiedsrichter und des Dresdner Spielers Kutschke wollte dieser unmittelbar abschließen, damit hatte er die Chance, ein Tor zu erzielen. Da der fällige Freistoß nicht zum Torerfolg geführt hat, handelt es sich für uns um einen Standardfall, der nach ständiger Rechtsprechung eine Sperre von zwei Spielen zur Folge hat. Irrelevant ist für uns die statistische Wahrscheinlichkeit einer Torerzielung, insofern sehen wir keinen Anlass, von der Regelrechtsprechung abzuweichen. Auch wenn wir das vorbildliche Verhalten des Spielers nach der Tat sehen und keinen Zweifel daran haben, dass er grundsätzlich ein fairer Spieler ist."
Christopher Lannert war in der 74. Minute der Zweitligapartie gegen Dynamo Dresden am 24. August 2025 von Schiedsrichter Tom Bauer mit der Roten Karte des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler war am 27. August 2025 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Spielen belegt worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt.
Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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