DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht weist Lannert-Einspruch zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt den Einspruch des Spielers Christopher Lannert vom Zweitligisten Arminia Bielefeld gegen seine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen zurückgewiesen.
Geleitet wurde die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Zur Urteilsbegründung sagte er: "Der Spieler Lannert hat nach Ansicht des Gerichts durch ein leichteres Foulspiel eine offensichtliche Torchance verhindert. Nach Aussage des Schiedsrichter und des Dresdner Spielers Kutschke wollte dieser unmittelbar abschließen, damit hatte er die Chance, ein Tor zu erzielen. Da der fällige Freistoß nicht zum Torerfolg geführt hat, handelt es sich für uns um einen Standardfall, der nach ständiger Rechtsprechung eine Sperre von zwei Spielen zur Folge hat. Irrelevant ist für uns die statistische Wahrscheinlichkeit einer Torerzielung, insofern sehen wir keinen Anlass, von der Regelrechtsprechung abzuweichen. Auch wenn wir das vorbildliche Verhalten des Spielers nach der Tat sehen und keinen Zweifel daran haben, dass er grundsätzlich ein fairer Spieler ist."
Christopher Lannert war in der 74. Minute der Zweitligapartie gegen Dynamo Dresden am 24. August 2025 von Schiedsrichter Tom Bauer mit der Roten Karte des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler war am 27. August 2025 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Spielen belegt worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt.
Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

78.300 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.300 Euro belegt.

59.750 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus
Das DFB-Sportgericht belegt Zweitliga-Aufsteiger FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 59.750 Euro.
.jpg%3F1784722723)
Jeweils 260.000 Euro Geldstrafe für Bayern und Stuttgart
Nach den massiven Pyrotechnik-Vorkommnissen im Rahmen des DFB-Pokalendspiels zwischen dem FC Bayern München und dem VfB Stuttgart in Berlin hat das Sportgericht des DFB beide Finalisten mit Geldstrafen von jeweils 260.000 Euro belegt.