DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht weist Einspruch der Futsal Panthers Köln zurück

Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des Futsal Panthers Köln e.V. gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der Futsal-Bundesliga zwischen den Futsal Panthers Köln und dem MCH Futsal Club Bielefeld am 1. März 2025 zurückgewiesen. Das Ergebnis von 4:4-Toren hat damit Bestand.
Hintergrund des Einspruchs war der Vorwurf, dass dem MCH Futsal Club Bielefeld bzw. dessen Spielern von Seiten eines mit dem Futsal Panthers Köln im Kampf gegen den Abstieg konkurrierenden Clubs eine Siegprämie für das Spiel gegen die Futsal Panthers Köln in Aussicht gestellt worden sei.
Das Gericht hat schon Zweifel, ob die Auslobung einer Siegprämie durch einen dritten Verein substantiiert genug dargelegt wurde. Entscheidend für die Zurückweisung des Einspruchs war jedoch, dass eine Auswirkung der behaupteten Siegesprämie auf das Spielergebnis nicht erkennbar ist. Auch der Einspruchsführer behauptet nicht, dass das Spielergebnis beeinflusst worden sei, das Spiel also ohne die behauptete Manipulation anders ausgegangen wäre. Damit fehlt es an einem Einspruchsgrund.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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