DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht verhandelt Mannheimer Einspruch

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 10. Juni 2025, ab 13 Uhr den Einspruch des Drittligisten SV Waldhof Mannheim gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 24. April 2025 mündlich. Geleitet wird die Sitzung am Frankfurter DFB-Campus von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Mannheim war nach Zuschauervorkommnissen im Drittligaspiel gegen Energie Cottbus (7. Dezember 2024) vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 120.535 Euro belegt worden, wovon der Verein bis zu 40.175 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden könnte, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre. Dagegen hat der Verein Einspruch eingelegt.
Unmittelbar vor dem Drittligaspiel gegen Cottbus hatten Mannheimer Zuschauer 50 Bengalische Fackeln, sechs Rauchkörper und zwölf Fontänen gezündet. Zudem schossen sie zahlreiche pyrotechnische Gegenstände aus vier Batterien ab und warfen beziehungsweise schossen darüber hinaus 25 Knallkörper in Richtung Spielfeld. Dadurch verzögerte sich der Anstoß um etwa zwei Minuten. Während der Partie brannten die Heimzuschauer anschließend weitere 121 Bengalische Fackeln ab.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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