DFB-Sportgericht

DFB-Sportgericht bestätigt und erhöht Mannheim-Geldstrafen

07.10.2025
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus den Einspruch des Drittligisten SV Waldhof Mannheim gegen zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 48.000 Euro zurückgewiesen. Das Rechtsorgan unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Georg Schierholz bestätigte ein vorangegangenes Einzelrichterurteil und sprach in einem weiteren Fall eine höhere Strafe aus.  

Waldhof Mannheim war am 2. September 2025 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen Zuschauervorkommnissen im Drittligaspiel gegen den SC Verl (1. Februar 2025) vom DFB-Sportgericht wegen diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro belegt worden. Gegen diese Entscheidung hatte der Verein Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt. 

Das DFB-Sportgericht bestätigte dieses Urteil. Dem Drittligisten wurde eingeräumt, bis zu 8000 Euro für eigene präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis 31. März 2026 zu erbringen.

Während des Spiels gegen den SC Verl wurde im Mannheimer Zuschauerbereich ein Banner mit diskriminierendem Inhalt gezeigt.

Straferhöhung für diskriminierende Rufe

Ebenfalls am 2. September 2025 war der SV Waldhof Mannheim vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen Zuschauervorkommnissen im Drittligaspiel gegen den gegen den TSV 1860 München (13. April 2025) vom DFB-Sportgericht wegen diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro belegt worden. Gegen diese Entscheidung hatte der Verein Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt. 

Im mündlichen Verfahren wurde der Verein nun mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt, die über den Antrag des DFB-Kontrollausschusses hinausgeht. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für eigene präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis 31. März 2026 zu erbringen.

Während des Spiels gegen den TSV 1860 München gab es diskriminierende Rufe einer Gruppe Mannheimer Anhänger im Mannheimer Fanblock.

Der Verein hat fristgerecht Berufung eingelegt.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: yr