DFB-Bundesgericht
DFB-Bundesgericht verwirft Berufungen von Kiel und St. Pauli als unzulässig

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat zu Beginn der Berufungsverhandlung gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts zum Bochumer Einspruch gegen die Spielwertung der Bundesligapartie zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum die Berufungen der nicht am Spiel beteiligten Vereine Holstein Kiel und FC St. Pauli als unzulässig verworfen. Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt dazu: "Eine Berufung wäre nur zulässig, wenn der Verein in seinen Rechten direkt betroffen wäre. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn er selbst Punkte abgezogen und zugesprochen bekäme – oder wenn von der Entscheidung ein abschließender Tabellenplatz abhängen würde."
Das DFB-Sportgericht hatte am 9. Januar 2025 in mündlicher Verhandlung das am 14. Dezember 2024 ausgetragene Bundesligaspiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 Toren für Bochum als gewonnen gewertet. Das Rechtsorgan gab damit dem Einspruch des VfL Bochum gegen die Spielwertung statt.
Der VfL Bochum hatte Einspruch eingelegt, nachdem Torhüter Patrick Drewes wenige Minuten vor Abpfiff des Spiels bei Union Berlin aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden war und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte. Die Partie war nach dem Vorfall und der folgenden längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und anschließend auch beendet worden. Da Bochum zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor.
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts hatten neben Union Berlin auch Kiel und St. Pauli Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht in § 26 Nr. 2 eine solche Konstellation vor unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen ein "unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen".
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Autor: mm

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