DFB-Bundesgericht
DFB-Bundesgericht verhandelt Berufungen heute mündlich

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt die eingegangenen Berufungen von Union Berlin, Holstein Kiel und dem FC St. Pauli gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts zum Bochumer Einspruch gegen die Spielwertung der Bundesligapartie zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mündlich. Termin dafür ist der heutige Freitag, ab 12.30 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt.
Die Sitzung leitet Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts. Als Beisitzer fungieren Arno Heger und Carsten Ramelow.
Das DFB-Sportgericht hatte am 9. Januar 2025 in mündlicher Verhandlung das am 14. Dezember 2024 ausgetragene Bundesligaspiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 Toren für Bochum als gewonnen gewertet. Das Rechtsorgan gab damit dem Einspruch des VfL Bochum gegen die Spielwertung statt.
Der VfL Bochum hatte Einspruch eingelegt, nachdem Torhüter Patrick Drewes wenige Minuten vor Abpfiff des Spiels bei Union Berlin aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden war und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte. Die Partie war nach dem Vorfall und der folgenden längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und anschließend auch beendet worden. Da Bochum zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor.
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben neben Union Berlin auch Kiel und St. Pauli Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht in § 26 Nr. 2 eine solche Konstellation vor unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen ein "unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen". Ob eine unmittelbare Betroffenheit vorliegt, wird das DFB-Bundesgericht in seiner Sitzung ebenfalls entscheiden.
Kategorien: DFB-Bundesgericht
Autor: mm

DFB-Bundesgericht weist Berufung im Fall Dresden zurück
Das DFB-Bundesgericht hat heute seine Entscheidung im Fall Dynamo Dresden verkündet. Die Berufung des Vereins gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni 2026 wurde zurückgewiesen. Es bleibt damit bei den damals ausgesprochenen Strafen.

Bundesgericht bestätigt Zulassungsverweigerung für 1860 München
Das Bundesgericht des DFB hat die Verwaltungsbeschwerde des TSV 1860 München zurückgewiesen. Der getroffene Beschluss, den Münchnern die Zulassung für die 3. Liga in der nächsten Saison zu verweigern, ist damit bestätigt.

Bundesgericht weist Einspruch des SV Waldhof zurück
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat im schriftlichen Verfahren den Einspruch des Drittligisten SV Waldhof Mannheim gegen zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 54.000 Euro als unbegründet zurückgewiesen.