DFB-Sportgericht
Zwei Pokalspiele Sperre für Leverkusens Terrier

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Martin Terrier vom Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre für die nächsten beiden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Den im Jahr 2010 offiziell eingeführten DFL-Supercup sieht das DFB-Sportgericht weniger als Wettbewerb im eigentlich Sinne an, sondern vielmehr als ein separates Endscheidungsspiel vornehmlich mit Pokalcharakter. Damit ist er als Pflichtspiel zumindest unter Sanktionsaspekten auch einem DFB-Pokalspiel gleichzustellen, zumal eine Sanktionierung für den DFL-Supercup womöglich gänzlich ins Leere laufen würde. Daher wurde eine Sperre für zwei DFB-Pokalspiele ausgesprochen.
Terrier war in der 37. Minute des DFL-Supercups gegen den VfB Stuttgart am 17. August 2024 von Schiedsrichter Tobias Stieler des Feldes verwiesen worden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.