DFB-Sportgericht
Zwei Pokalspiele Sperre für Leverkusens Terrier

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Martin Terrier vom Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre für die nächsten beiden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Den im Jahr 2010 offiziell eingeführten DFL-Supercup sieht das DFB-Sportgericht weniger als Wettbewerb im eigentlich Sinne an, sondern vielmehr als ein separates Endscheidungsspiel vornehmlich mit Pokalcharakter. Damit ist er als Pflichtspiel zumindest unter Sanktionsaspekten auch einem DFB-Pokalspiel gleichzustellen, zumal eine Sanktionierung für den DFL-Supercup womöglich gänzlich ins Leere laufen würde. Daher wurde eine Sperre für zwei DFB-Pokalspiele ausgesprochen.
Terrier war in der 37. Minute des DFL-Supercups gegen den VfB Stuttgart am 17. August 2024 von Schiedsrichter Tobias Stieler des Feldes verwiesen worden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

66.950 Euro Geldstrafe für Alemannia Aachen
Das Sportgericht des DFB hat den Drittligisten Alemannia Aachen mit einer Geldstrafe in Höhe von 66.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 22.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.

Zwei Spiele Sperre für Wolfsburgs Levels
Das DFB-Sportgericht belegt Janou Levels vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Mönchengladbachs Castrop
Das DFB-Sportgericht belegt Jens Castrop von Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen.