DFB-Sportgericht
Sportgericht bestätigt Sperre für Bayern-Profi Upamecano

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute im schriftlichen Verfahren die Sperre von einem Bundesligaspiel wegen unsportlichen Verhaltens für Dayot Upamecano vom FC Bayern München bestätigt. Das Gremium folgte damit dem vorangegangenen Einzelrichterurteil vom Dienstag und wies den entsprechenden Einspruch des Spielers zurück, der am vergangenen Samstag in der 8. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach von Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) des Feldes verwiesen worden war.
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erläutert die Entscheidung: "Es liegt eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters vor. Diese werden im Sinne eines funktionierenden Spielbetriebs weltweit von der FIFA geschützt. Einzige Ausnahme davon wäre ein offensichtlicher Irrtum des Unparteiischen. Dieser liegt bei einer Spielerverwechslung vor, oder wenn es zwischen dem Spieler und seinem Gegenspieler nachweislich keinerlei Kontakt gab. Beides ist hier aber nicht der Fall. Unabhängig davon ist nach den Fernsehbildern und den Schilderungen des Schiedsrichters bereits das Vorliegen eines Irrtums zweifelhaft."
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: mm

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.