DFB-Sportgericht
39.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
In der vierten Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 26. Oktober 2025 zündeten Nürnberger Zuschauer mindestens 50 Bengalische Feuer und 15 Rauchtöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Hohe Geldstrafen für Union Berlin
Das Sportgericht des DFB belegt den 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 234.500 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Hoffenheims Burger
Das DFB-Sportgericht belegt Wouter Burger vom Bundesligisten TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Sperren für Münsters Bouchama, Kiels Nekic und Aues Malone
Das DFB-Sportgericht belegt Yassine Bouchama von Preußen Münster wegen Tätlichkeit mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen. Der Kieler Ivan Nekic erhält eine Sperre für eine weitere Partie, Aues Ryan Malone muss nach Rot dreimal aussetzen.