Talentförderung
Prominente Vorbilder: 16-Jährige bis zur 5. Liga spielberechtigt

Lamine Yamal spielt derzeit groß auf. Der 16-Jährige dribbelt bei der EURO im spanischen Nationaltrikot, er flankt und liefert Assists. Youssoufa Moukoko debütierte 2020 einen Tag nach seinem 16. Geburtstag in der Bundesliga. Zwei Szenarien, die im deutschen Vereinsfußball bislang nur für Top-Talente in der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga möglich waren. Das hat sich am 1. Juli 2024 geändert: Per Vorstandsbeschluss ermöglicht es der Deutsche Fußball-Bund (DFB) seitdem Vereinen, eine Spielberechtigung für Nachwuchsspieler ab 16 Jahren beim zuständigen Landes- bzw. Regionalverband auch für die viert- und fünfthöchsten deutschen Spielklassen zu beantragen, nachdem die Mitgliedsverbände die allgemeinverbindliche Regelung gemäß Vorstandsbeschluss umgesetzt haben - ganz im Sinne einer individuelleren Talententwicklung im Übergangsbereich.
Andreas Rettig, Geschäftsführer der DFB GmbH & Co. KG, sagt dazu: "Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, um unseren Top-Talenten frühzeitig Spielzeit im Seniorenbereich zu ermöglichen. Diese Erfahrungen sind wichtig für die Entwicklung der Spieler, und deshalb sind wir dankbar, dass hier alle DFB-Gremien und die DFL konstruktiv mitgewirkt haben."
Positive Auswirkung auf weiteren Karriereverlauf
Die Öffnung der Regelung hat neben Yamal weitere internationale Vorbilder und wissenschaftliche Hintergründe. Patrick Wimmer lief als 16-Jähriger das erste Mal in der vierten Liga Österreichs auf. Eduardo Camavinga debütierte gar mit 15 Jahren in der fünften französischen Liga. Mit Blick auf das europäische Ausland sind alle drei keine Einzelfälle: Wissenschaftliche Analysen zeigen, dass der frühe und regelmäßige Einsatz von Talenten im Seniorenbereich eine positive Auswirkung auf den weiteren Karriereverlauf im Spitzenfußball hat.
Im FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Anpassung des Regulariums zum Einsatz von Juniorenspielern im Seniorenbereich. Detaillierte Informationen zur Beantragung einer Spielgenehmigung von minderjährigen Spielern aus Vereinen mit Leistungszentrum (LZ) und Amateurvereinen ohne LZ finden sich zudem unter §6 der DFB-Jugendspielordnung.
Kategorien: Talentförderung, DER DFB, Über uns
Autor: jf

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