DFB-Bundesgericht
Nach Täterermittlung: Bundesgericht reduziert Kölner Strafe

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Wiederaufnahmeverfahren eine zuvor gegen den Bundesligisten 1. FC Köln ausgesprochene Geldstrafe wegen erfolgreicher Täterermittlung von 36.000 Euro auf 28.500 Euro reduziert. Entsprechend angepasst wurde gleichzeitig auch der sogenannte Drittel-Nachlass, der davon vom Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden kann, und zwar von 12.000 Euro auf 9500 Euro.
Die Geldstrafe war im Juli letzten Jahres vom DFB-Sportgericht wegen der Zuschauervorkommnisse im Kölner Bundesligaspiel gegen den VfL Wolfsburg am 7. Mai 2022 verhängt und dann im Oktober 2022 vom DFB-Bundesgericht bestätigt worden. Im Rahmen des Wolfsburg-Spiels hatten Kölner Anhänger mindestens 25 Pyros gezündet und waren nach Abpfiff in großer Zahl auf den Rasen gestürmt, nachdem feststand, dass sich die Mannschaft für einen UEFA-Klubwettbewerb qualifiziert hatte.
Der 1. FC Köln hatte nun ein Wiederaufnahmeverfahren und damit verbunden eine Reduzierung der Geldstrafe beim DFB-Bundesgericht beantragt, nachdem er nachträglich zwei Täter identifizieren konnte, die am Platzsturm nach dem Wolfsburg-Spiel beteiligt gewesen waren und dabei eine TV-Kamera entwendet hatten. Nach eigenen Angaben will der Klub die beiden für den entstandenen Schaden in Regress nehmen.
Aufgrund der erfolgreichen Täterermittlung hat das DFB-Bundesgericht nunmehr den Teil der Kölner Geldstrafe, der für den Platzsturm verhängt wurde, entsprechend reduziert.
Kategorien: DFB-Bundesgericht, DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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