DFB-Sportgericht
Geldstrafe und Auflagen für Hansa Rostock

Nach den Zuschauervorkommnissen seitens der Gästeanhänger im Rahmen des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 26. Februar 2023 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Hansa Rostock mit einer Geldstrafe und mehreren Auflagen belegt. In der mündlichen Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt sprach das Gremium gegen den Verein eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro aus, wovon der Verein bis zu 50.000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Zudem gab es mehrere Auflagen. So muss Hansa bis zum Hinrunden-Ende der neuen Saison 2023/2024 bei allen Auswärtsspielen der 2. Bundesliga und im DFB-Pokal mindestens sechs eigene Ordner insbesondere zum Schutz der sanitären Anlagen mitnehmen. Diese Vorgabe gilt für alle Liga- und Pokalspiele beim FC St. Pauli sogar bis Ende der Spielzeit 2024/2025. Genauso wie die Auflage, dass Eintrittskarten für alle Liga- und Pokalspiele auf St. Pauli bis dahin nur an Rostocker Vereinsmitglieder im Einzelverkauf abgegeben werden dürfen.
Toilettenanlagen im Gästebereich fast vollständig zerstört
Vor und während des Spiels am 26. Februar 2023 hatten Rostocker Zuschauer eine große Menge an Pyrotechnik gezündet und etliche Raketen sowie Leuchtkugeln abgeschossen, von denen die meisten auf den Tribünen und auf dem Rasen teils in der Nähe sich dort befindlicher Spieler landeten. Dadurch konnte die erste Halbzeit erst mit eineinhalb Minuten Verspätung und die zweite Halbzeit erst mit fünfeinhalb Minuten Verspätung angepfiffen werden.
Darüber hinaus hatten Rostocker Anhänger die beiden Toilettenanlagen im Gästebereich fast vollständig zerstört und dort zwei Brände gelegt. Zudem warfen sie Keramikteile aus den Toiletten auf Ordner und in einen angrenzenden Heimblock. Ein Ordner musste daraufhin mit einer Platzwunde ins Krankenhaus gebracht werden, während ein heimischer Fan von einem Böller an der Schulter verletzt wurde.
Hansa Rostock hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm

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