DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Unions Torwarttrainer Gspurning

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Gspurning, den Torwarttrainer des Bundesligisten 1. FC Union Berlin, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel seines Vereins belegt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro zahlen.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Gspurning hatte in der 86. Minute des Bundesligaspiels gegen des SC Freiburg am 18. Mai 2024 die Coachingzone verlassen und heftig und lautstark beim Vierten Offiziellen reklamiert, woraufhin ihm Schiedsrichter Christian Dingert die Rote Karte zeigte. Der Unioner war bereits in der Hinrunde mit einem Innenraumverbot belegt worden.
Der Torwarttrainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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