DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Potsdams Trainer Gebhardt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marco Gebhardt, den Trainer des Frauen-Zweitligisten 1. FFC Turbine Potsdam, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel seines Vereins belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Anpfiff und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Gebhardt hatte in der Nachspielzeit des Frauen-Zweitligaspiels gegen den SC Sand am 10. März 2024 den Ball im Seitenaus mit seinen Füßen eingeklemmt und damit einen schnellen Einwurf des SC Sand verhindert. Daraufhin hatte ihn Schiedsrichterin Levke Scholz mit der Roten Karte des Innenraums verwiesen.
Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, 2. Frauen-Bundesliga
Autor: dfb

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